Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bumblehouse Marketing
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Bumblehouse Marketing, Inhaberin Frau Monika Schliffenbacher, mit Sitz in der Huldsessener Straße 1, 84326 Falkenberg (nachfolgend “Agentur” genannt). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich durch Bumblehouse Marketing zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut explizit vereinbart werden.
§2 Leistungsumfang
Bumblehouse Marketing bietet Marketing- und Beratungsdienstleistungen an, die sich je nach vertraglicher Vereinbarung auf folgende Leistungsbereiche erstrecken:
- Strategieberatung: Entwicklung individueller Marketing- und Kommunikationskonzepte für unterschiedliche Kanäle mit Fokus auf Zielgruppenansprache und Effizienz.
- Social-Media-Management: Betreuung und Weiterentwicklung von Social-Media-Präsenzen, inkl. Content-Erstellung, Community-Management und Coaching.
- Corporate Design und Branding: Gestaltung von Logos, Printmaterialien, Verpackungen und markenkonformen visuellen Auftritten.
- Filmproduktion: Konzeption und Produktion audiovisueller Inhalte zur Markenpräsentation (z. B. Imagefilme, Reels).
- Performance Marketing: Planung, Umsetzung und Analyse von Online-Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta).
- Event-Marketing: Unterstützung bei der Konzeption, Promotion und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Der konkrete Leistungsumfang, Projektziele und Laufzeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Ein Erfolg im Sinne messbarer Ergebnisse wird nicht garantiert. Eine Erfolgsbeteiligung oder „Geld-zurück-Garantie“ bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
§3 Kreative Freiheit & Änderungswünsche
Im Rahmen des beauftragten Projekts verfügt die Agentur über gestalterische Freiheit, um kreative und individuelle Lösungen zu entwickeln.
Anregungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers sind selbstverständlich willkommen und werden im Sinne einer gelungenen Zusammenarbeit berücksichtigt – sofern sie sich im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang bewegen.
Wünsche, die darüber hinausgehen, insbesondere zusätzliche Korrekturschleifen, neue Inhalte oder konzeptionelle Änderungen, gelten als Erweiterung des Auftrags und werden nach Rücksprache gesondert angeboten und vergütet.
Verzögerungen, die durch verspätete Rückmeldungen, fehlende Materialien oder Freigaben seitens des Auftraggebers entstehen, können die Zeitplanung und Kosten beeinflussen. In solchen Fällen behält sich die Agentur vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien sowie inhaltliche oder organisatorische Anforderungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Informationen aus dem internen Unternehmensablauf, projektbezogene Aufgabenstellungen, Inhalte, Zugangsdaten, Berechtigungen, Änderungswünsche und Freigaben, die zur Projektbearbeitung benötigt werden.
Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist bei Änderungswünschen und außerordentlichen Projektwünschen (wie z.B. Aktionen), eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen einzuhalten. Nur bei rechtzeitiger Übermittlung der erforderlichen Informationen kann eine termingerechte Umsetzung durch die Agentur gewährleistet werden.
Werden notwendige Mitwirkungshandlungen oder Zuarbeiten verspätet oder unvollständig erbracht, verlängern sich etwaige Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Ein Anspruch auf fristgerechte Fertigstellung besteht in diesem Fall nicht. Die Agentur ist berechtigt, bei wiederholter oder erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflicht den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen oder Leistungen zu verschieben.
§5 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder digitale Annahme eines Angebots und der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
§6 Leistungsbeginn und Fristen
Die Erbringung der Leistungen beginnt nach Annahme eines Angebots und der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages, aus dem ein Startdatum der Zusammenarbeit hervorgeht, sowie nach Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen und Informationen durch den Kunden. Zeitpläne verschieben sich angemessen, sofern Verzögerungen durch den Kunden verursacht werden. Die Abrechnung bereits erbrachter Vorarbeit bleibt davon unberührt.
§7 Nutzungsrechte
Die Agentur räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen im Rahmen des Vertrages erstellten Werken (z. B. Grafiken, Texte, Layouts, Designs) ein. Die Agentur bleibt Urheber der Werke und behält sich das Recht vor, diese zu eigenen Zwecken sowie zur Eigenwerbung zu nutzen. Bei der Verwendung von Materialien Dritter (z. B. Bilder, Schriftarten, Musik) gewährleistet die Agentur, dass sie über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt und dass der Kunde das entsprechende Material im Rahmen der vereinbarten Nutzung uneingeschränkt verwenden darf. Der Kunde ist berechtigt, die Werke für alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten zu verwenden, einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig. Für die Erteilung dieser Zustimmung erhebt die Agentur eine Lizenzgebühr (200 % des Grundwerts des Mediums, zusätzlich zum Grundwert selbst). Die Agentur kann verlangen, bei öffentlicher Nutzung der Werke namentlich als Urheber genannt zu werden, sofern dies branchenüblich und zumutbar ist. Eine Weitergabe oder Nutzung der Werke durch die Agentur für Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden unzulässig; ausgenommen hiervon ist die Nutzung zur Eigenwerbung oder für interne Zwecke. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich erteilen, sei es projektbezogen oder allgemein für zukünftige Verwendungen. Offene Daten, wie etwa Rohdateien oder unbearbeitete Quelldateien, sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden von der Agentur nicht bereitgestellt. Sollte der Kunde Zugang zu diesen offenen Daten wünschen, kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr erfolgen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Auftragswert und beträgt:
- Bis 500 Euro: 80 % des Auftragswerts
- Bis 1.500 Euro: 70 % des Auftragswerts
- Bis 5.000 Euro: 50 % des Auftragswerts
- Über 5.000 Euro: 25 % des Auftragswerts
Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der gelieferten Werke durch den Kunden resultieren. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte durch eine vom Kunden veranlasste Nutzung.
§8 Haftung
Die Haftung zwischen Agentur und Kunden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste, Systemausfälle oder Funktionsstörungen externer Dienste (z. B. Social-Media-Plattformen), sofern kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Bei behebbaren Mängeln tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur erst ein, wenn der Kunde der Agentur die Mängel schriftlich mitgeteilt hat und die Agentur diese innerhalb von zehn (10) Werktagen nicht behoben hat. Eine Haftung für die wettbewerbs-, kennzeichen- oder markenrechtliche Zulässigkeit von erstellten Inhalten wird ausgeschlossen. Für etwaige Vermögensschäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, haftet die Agentur nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§9 Datenschutz
Der Kunde versichert, dass die übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. Die Agentur schließt bei Bedarf einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Kunden ab. Für die Rechtmäßigkeit der übermittelten Inhalte haftet ausschließlich der Kunde.
§10 Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Zeitraum im Angebot oder im Rahmenvertrag. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs (6) Monate. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei (3) Monate, sofern nicht mindestens vier (4) Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien vier (4) Wochen zum Monatsende. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Vor Beginn der Zusammenarbeit kann jede Partei aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits von der Agentur erbrachte Leistungen auf Stundenbasis abgerechnet. Zusätzlich fällt eine Ausfallgebühr an, die sich nach dem im Angebot vereinbarten Auftragswert richtet:
– Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 50 % des Auftragswerts
– Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Vertragsbeginn: 75 % des Auftragswerts
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten durch eine der Parteien oder bei Zahlungsverzug gemäß §11 vor. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen der Agentur bis zum Kündigungszeitpunkt auf Stundenbasis abgerechnet.
§11 Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
Die Vergütung für die von der Agentur erbrachten Leistungen ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig (rein netto). Es gelten die im Angebot bzw. in der Rechnung genannten Preise. Die Zahlung kann per Banküberweisung (Vorkasse) oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Mit Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt der Kunde eine entsprechende Einzugsermächtigung. Andere Zahlungsdienste wie PayPal, Google Pay, Apple Pay oder Amazon Pay werden nicht unterstützt. Eine Rechnung gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Mahngebühren sowie weitere Verzugskosten in angemessenem Umfang zu berechnen. In diesem Fall ist die Agentur außerdem berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
§12 Zahlungsziel und Verzug
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht werden. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich Bumblehouse Marketing das Recht vor, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§13 Gewährleistung, Garantie und Rückgabe
Da es sich bei unserer Agentur um eine Dienstleistung im Bereich Marketing handelt, können wir keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder (Gewinn-) Erfolge übernehmen. Wir geben keine Garantie auf die Erreichung bestimmter Zielwerte oder Resultate. Ebenso ist eine Rücknahme der bereits erbrachten Leistungen ausgeschlossen. Eine „Geld-zurück-Garantie“ bieten wir nicht an. Mit der Beauftragung erkennen unsere Kunden diese Bedingungen ausdrücklich an.
§14 Rücktritt und Widerruf
Beide Parteien können vor Beginn der Zusammenarbeit aus wichtigem Grund schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Kündigung von Kundenseite wird durch die Agentur eine Ausfallgebühr nach §9 berechnet. Ein solcher Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzepterstellung, Setups) werden auf Stundenbasis abgerechnet und sind vom Kunden zu vergüten.
§15 Änderungen dieser AGB
Bumblehouse Marketing behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Die geänderten Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
§16 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine gütliche Einigung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens anzustreben. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur “Bumblehouse Marketing”. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.